Schulvereinbarung

Präambel

Das Gymnasium Kirchheim ist eine lebendige und offene Schule. Respekt und Toleranz, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft prägen den Umgang miteinander.

Eltern und Lehrkräfte nehmen den Erziehungsauftrag gemeinsam wahr und wissen um ihre Vorbildfunktion. Unsere Schülerinnen und Schüler kennen ihre Pflichten und handeln verantwortungsbewusst.

Für das Zusammenleben beachten wir folgende Grundsätze:

  • Wir begegnen einander rücksichtsvoll und freundlich.
  • Wir verzichten auf jede Art von Gewalt in Wort und Tat.
  • Wir achten die Gefühle der anderen, wir verletzen und erniedrigen niemanden.
  • Wir gehen mit dem Eigentum der Schule und anderer sorgsam um.
  • Wir erkennen an, dass jede Schülerin und jeder Schüler sowie jede Lehrkraft das Recht auf einen motivierenden und ungestörten Unterricht hat.
  • Wir zeigen Interesse am Schulleben und leisten unseren Beitrag zum guten Funktionieren des Schulalltags.
  • Wir achten unsere Umwelt und pflegen unser Schulgelände.

Lehrkräfte, Schülerschaft und Elternvertreter haben sich gemeinsam im Sinne der obigen Grundsätze auf folgende Regeln verständigt:

Umgang miteinander

  • Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft begegnen sich freundlich und zuvorkommend und grüßen einander. Alle verhalten sich auf den Gängen leise und rücksichtsvoll, wir halten anderen die Türe auf und drängeln nicht.
  • Der Tonfall im Umgang miteinander ist von gegenseitigem Respekt gekennzeichnet. Regeln einer Gesprächskultur werden beachtet: Wir hören uns gegenseitig zu, lassen den Gesprächspartner ausreden und pflegen einen sachlichen, freundlichen Umgangston.
  • Lehrkräfte und Eltern begegnen sich vorurteilsfrei und zeigen sich gesprächsbereit. Sie arbeiten bei der Erziehung der Kinder vertrauensvoll zusammen. Dies gilt auch im Konfliktfall.
  • Lehrkräfte und Schülerschaft begegnen sich vorurteilsfrei. Lehrkräfte behandeln persönliche Angelegenheiten der Schülerinnen und Schüler vertraulich. Elternrechte bleiben unberührt.
  • Lehrkräfte und Schülerschaft äußern Kritik sachlich und nicht in persönlich verletzendem Ton. Konflikte werden offen angesprochen.
  • Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich bereit Hilfe anzunehmen und anzubieten.
  • Lehrkräfte loben Schülerinnen und Schüler für Leistungen im Unterricht sowie für positives Sozialverhalten. Wir erkennen außerunterrichtliches Engagement an.
  • Schülerinnen und Schüler erkennen die Lehrkraft in ihrer Person und in ihrer Sachkompetenz grundsätzlich an. Lehrkräfte erkennen die Schülerinnen und Schüler als eigenständige Persönlichkeiten an und nutzen deren Abhängigkeit nicht aus.
  • Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen nehmen aufeinander Rücksicht. Niemand wird geschlagen, bedroht, geschubst, bespuckt, gebissen, mutwillig belästigt oder irgendwie in Gefahr gebracht. Konflikte lösen wir gewaltfrei.
  • Wir grenzen niemanden aus, verbreiten keine Unwahrheiten über andere und erpressen niemanden. Wir entwürdigen niemanden durch vulgäre oder sexistische Ausdrücke oder andere diskriminierende Verhaltensweisen.
  • Wir mobben niemanden und haben den Mut bei Mobbing einzuschreiten. Wir unterstützen Mobbing-Opfer, bieten Hilfe an und ermahnen uns gegenseitig andere nicht zu mobben.

Sauberkeit und Umgang mit Sachen

  • Wir gehen alle verantwortungsvoll mit Schuleigentum und dem Eigentum anderer um und vermeiden Beschädigungen. Geliehenes behandeln wir besonders sorgsam. Fundsachen geben wir beim Hausmeister oder im Sekretariat ab.
  • Wenn eine Klasse oder Lerngruppe den Raum verlässt, werden die Fenster geschlossen, die Beleuchtung wird ausgeschaltet und die vorgefundene Sitzordnung hergestellt. Jede Klasse oder Lerngruppe, die ihr Klassenzimmer verlässt, stellt die Stühle hoch, auch wenn die Klasse an dem Tag nochmals in das Zimmer zurückkommt; dies gilt ebenfalls für jede Lerngruppe, die ein Klassenzimmer verlässt.
  • Wir werfen nichts auf den Boden. Sollte dennoch Abfall auf dem Boden liegen, wird er beim Verlassen des Klassenzimmers entfernt.
  • Der Ordnungsdienst wischt unaufgefordert nach jeder Stunde die Tafel. Der Auladienst reinigt schnell und konzentriert nach jeder 2. Pause unter Aufsicht des Hausmeisters.
  • Jeder beteiligt sich aktiv an Müllvermeidung, Mülltrennung und Müllbeseitigung. Dazu gehört auch der sparsame Umgang mit allen Materialien.

Ordnung und Sicherheit

  • Die Fluchttüren sind geschlossen zu halten, auch die Fluchttür im Verwaltungstrakt. Das Betreten und Verlassen des Schulhauses ist ausschließlich durch die dafür vorgesehenen Türen erlaubt. Dies gilt selbstverständlich nicht im Notfall.
  • Zwischen 7.30 und 7.40 Uhr befinden sich Schülerinnen und Schüler nur in der Aula, in der Cafeteria und in den Pausenhöfen. Begründete Ausnahmen sind möglich. Die Treppen und Türen sind frei zu halten. Die Bühne darf nicht betreten werden und ist auch keine Sitzgelegenheit. Beim Pausenverkauf stellen sich die Wartenden von links in einer Reihe an.
  • In den Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in den für sie vorgesehenen Bereichen auf.
  • In der Mittagspause stehen für Schülerinnen und Schüler in der Cafeteria und in den Lichthöfen Arbeitsplätze zur Verfügung. Bei gutem Wetter ist der Aufenthalt in der Ruhezone des Südhofs gestattet.
  • Die Schülerinnen und Schüler der 12. und 13. Jahrgangsstufe sind berechtigt, während der Freistunden den Schulbereich zu verlassen.
  • Das Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten.
  • Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (Waffen, Messer, Sprühdeo usw., für Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren auch Streichhölzer und Feuerzeuge) sowie von Glasflaschen ist untersagt. Plastikbecher aus dem Getränkeautomaten dürfen nicht in die Unterrichtsräume und auch nicht in die oberen Stockwerke mitgenommen werden.
  • Wir gefährden niemanden durch Schneeballwerfen. Es darf auch kein Schnee in Schulranzen oder Taschen gesteckt oder ins Schulhaus mitgebracht werden.
  • Die Lehrkräfte nehmen ihre Aufsicht aktiv wahr.
  • Für das Abstellen von Fahrrädern stehen der Fahrradkeller sowie ausgewiesene Flächen auf dem Schulgelände zur Verfügung. Die Fluchtwege werden freigehalten.
  • Es darf im Bus und an der Haltestelle nicht gedrängelt werden. Der Radweg sollte weitgehend freigehalten werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die zu spät kommen, melden sich zuerst im Sekretariat, bevor sie in ihre Klasse gehen.
  • Sollte eine Lehrkraft fünf Minuten nach Stundenbeginn noch nicht im Klassenzimmer sein, meldet dies eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher im Sekretariat.
  • Grundsätzlich werden fehlende Schülerinnen und Schüler im Sekretariat gemeldet.

Unterricht

  • Die unterrichtende Lehrkraft sperrt den Unterrichtsraum rechtzeitig auf.
  • Bei Unterrichtsbeginn befinden sich alle an ihren Plätzen; die Unterrichtsmaterialien liegen auf den Tischen. Die Lehrkraft gibt ein deutliches Signal für den Unterrichtsbeginn: Lehrkräfte und Schülerschaft begrüßen einander.
  • Lehrkräfte und Schülerschaft sorgen für einen geregelten Ablauf im Unterricht. Das gilt auch für Vertretungsstunden.
  • Der Unterricht darf nicht durch Schwätzen, Zwischenrufe o. Ä. gestört werden.
  • Die Nutzung von digitalen Speichermedien (MP3-Player, Handys etc.) ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. Im Unterricht o. ä. sind ggf. Sonderregelungen zu beachten.
  • Lehrkräfte setzen deutliche Grenzen, ergreifen bei Verstößen klare Maßnahmen und setzen diese konsequent um.
  • Schülerinnen und Schüler fühlen sich für andere Mitglieder der Schülerschaft verantwortlich, sie unterstützen sich gegenseitig bei Hausaufgaben, auch bei nicht verstandenen Unterrichtsinhalten oder nach Krankheit. Dies gilt vor allem auch außerhalb des Unterrichts.
  • Lehrkräfte gehen auf konkrete Probleme der Schülerinnen und Schüler zum Unterrichtsinhalt im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten ein. Das gilt auch für Probleme aus früheren Jahrgangsstufen.
  • Lehrkräfte halten die geltenden Korrekturzeiten ein.
  • Alle Mitglieder der Schülerschaft halten die Unterrichtsversäumnisse gering. Für schulische Tätigkeiten außerhalb des Unterrichts (z.B. Tätigkeiten für einen Arbeitskreis) melden sie sich rechtzeitig bei der Lehrkraft ab bzw. die Abwesenheit ist bereits im Klassenbuch vermerkt. Der versäumte Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgeholt werden. Dies gilt auch bei Beurlaubungen.
  • Freizeitaktivitäten und Jobs außerhalb der Schule gelten nicht als Ausrede für fehlende Unterrichtsvorbereitung.
  • Essen, Trinken und Kaugummikauen sind im Unterricht grundsätzlich verboten, außer es wird durch die betreffende Lehrkraft ausdrücklich erlaubt.
  • Die Lehrkraft beendet den Unterricht möglichst pünktlich; niemand packt bei Verzögerung früher ein.
  • Alle nicht benutzten Unterrichtsräume werden aus Sicherheitsgründen abgeschlossen.

Hausaufgaben

  • Hausaufgaben sind selbstverständlich zu erledigen und werden in der erforderlichen Weise besprochen. Fehlende Vorbereitung und fehlende Hausaufgaben sind vor Unterrichtsbeginn anzuzeigen. Die Erledigung der Hausaufgaben liegt auch im Verantwortungsbereich der Eltern.
  • Schülerinnen und Schüler planen ein tägliches Zeitpensum für Hausaufgaben, Wiederholung und Unterrichtsvorbereitung fest ein. Die Eltern unterstützen sie bei Bedarf dabei.
  • Lehrkräfte tragen die realistisch geschätzten Hausaufgabenzeiten ins Klassenbuch ein und informieren die Schülerinnen und Schüler darüber. Schülerinnen und Schüler geben der Lehrkraft Feedback über die tatsächlich benötigte Zeit und besondere Belastungen.
  • Nicht erledigte Hausaufgaben werden von Jgst. 5-8 in einer Liste im Klassenbuch dokumentiert. Werden Hausaufgaben zu häufig nicht erledigt, greift ein pädagogisches Konzept mit gestaffelten Maßnahmen.

Schlussvereinbarung

Wir respektieren unsere vereinbarten Regeln und halten unsere gegebenen Versprechen und Zusagen ein.