Krankmeldungen
Fall 1: Schüler erkrankt vor dem Unterricht
Um einen reibungslosen Verlauf der Erfassung und des Abgleichs von Krankmeldungen zu gewährleisten und insbesondere auch um sicher zu gehen, dass Kinder, die im Unterricht nicht anwesend sind, entschuldigt sind, bitten wir Sie, liebe Eltern, ganz dringlich folgendes Procedere einzuhalten:
- Ist Ihr Kind erkrankt, so melden Sie dies bitte spätestens am morgen vor Unterrichtsbeginn über das entsprechende Online-Formular im Elternportal. Alternativ rufen Sie bitte persönlich in der Schule an (089 90778490). Gerne können Sie dort auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Krankmeldungen per E-Mail können aus organisatorischen Gründen nicht bearbeitet werden.
- Sollten Sie bereits wissen, dass die Erkrankung länger dauern wird, so teilen Sie uns dies bitte gleich mit. Eine nochmalige Krankmeldung ist dann nur noch bei einer Verlängerung der Krankheitsdauer notwendig.
- Wenn Sie Ihr Kind nur für einen Tag entschuldigen und es auch am nächsten Tag noch krank ist, ist es unbedingt nötig, dass Sie dies an jedem Tag wiederholen, damit ganz klar ist, dass Ihr Kind entschuldigt ist.
- Das unter Punkt 3 beschriebene Verfahren gilt auch, wenn Ihr Kind sich am Vortag vom Unterricht hat befreien lassen.
Bei der Kankmeldung über Elternportal bedarf es keiner weiteren schriftlichen Bestätigung! Haben Sie Ihr Kind aber telefonisch krankgemeldet, so ist laut Schulordnung (§ 20 (1) BaySchO ) innerhalb von zwei Tagen nach Ende der Krankheit eine schriftliche Entschuldigung einzureichen, die im Sekretariat abgegeben wird oder die Sie uns auch per Fax (089 9037198) zusenden können. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall nicht per E-Mail! Zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler erachten wir es als notwendig, dass diese Frist unbedingt eingehalten wird.
Bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit (z. B. Krankenhausaufenthalt) bitten wir Sie, frühzeitig mit dem Klassenleiter oder einem Mitglied des Direktorats Kontakt aufzunehmen.
An Tagen, an denen angekündigte Leistungsnachweise gefordert werden, kommt Ihrer Krankheitsmeldung ganz besondere Bedeutung zu, denn nach § 26 Abs. 4 GSO wird das Fehlen sonst als „unentschuldigt" aufgefasst und mit der Note "ungenügend" gewertet. In den Jahrgangsstufen 12 -13 wird zusätzlich ein ärztliches Attest verlangt; im Einzelfall gilt dies auch in den Jahrgangsstufen 7 - 10.
Fall 2: Schüler erkrankt während des Unterrichts
Sollte eine Erholung im Ruheraum nicht infrage kommen oder erfolglos bleiben, benachrichtigt die Schule die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sofort fernmündlich. Grundsätzlich sollen die Schüler von einem Erziehungsberechtigen abgeholt werden (Jahrgangsstufen 5 – 8). Mit Ihrer mündlichen Einwilligung können Schüler gegebenenfalls allein nach Hause geschickt werden. Bitte achten Sie insbesondere in diesen Jahrgangsstufen darauf, dass dem Sekretariat Rufnummern gemeldet sind, unter welchen ein Ansprechpartner (Eltern, Großeltern, Nachbarn) bei Rückfragen immer kurzfristig erreichbar ist.
Schüler ab der Jahrgangsstufe 9 werden ohne telefonische Rücksprache nach Hause entlassen. Sollten Sie mit diesem Verfahren nicht einverstanden sein, bitten wir um schriftliche Mitteilung. Dauert die Erkrankung am kommenden Schultag an, so ist wie bei Fall 1 zu verfahren.
Bitte beachten Sie auch, dass wir uns ab der 6. Befreiung vom Unterricht während der Unterrichtszeit vorbehalten eine ärztliche Bescheinigung einzufordern. Wird diese nicht vorgelegt, gilt die Fehlzeit als unentschuldigt (vgl. § 20 BaySchO und § 26 Abs. 4 GSO).
M. Wermuth, OStD
Schulleiter