Hausaufgabenkonzept

Grundlage unseres Hausaufgabenkonzepts ist neben der BaySchO der entsprechende Abschnitt unser Schulvereinbarung. Grundsätzlich dienen Hausaufgaben der Einübung von Lernstoff. Daher ist ihre regelmäßige Erledigung unbedingt wichtig. Nur so kann Gelerntes geübt, gefestigt und vertieft werden. Um überprüfen zu können, ob daheim erfolgreich gearbeitet wurde oder ob es noch Probleme gibt, die gemeinsam gelöst werden müssen, ist jeder Schüler verpflichtet, seine jeweiligen Arbeitsmaterialien und Hefte zu jeder Unterrichtsstunde in die Schule mitzubringen. Daher wurde an unserer Schule ein System zum Umgang mit vergessenen Hausaufgaben eingeführt.

Hausaufgaben laut BaySchO (§28)

Die BaySchO trifft in §28 die folgenden Festlegungen für Hausaufgaben:

1 Um den Lehrstoff einzuüben und die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt, die bei durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts bearbeitet werden können.

2 Die Lehrerkonferenz legt vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres die Grundsätze für die Hausaufgaben fest.

3 Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.

Hausaufgaben laut Schulvereinbarung

In unserer auch durch die Lehrerkonferenz bestätigten Schulvereinbarung ist folgende Vereinbarung zu Hausaufgaben getroffen:

  • Hausaufgaben sind selbstverständlich zu erledigen und werden in der erforderlichen Weise besprochen. Fehlende Vorbereitung und fehlende Hausaufgaben sind vor Unterrichtsbeginn anzuzeigen. Die Erledigung der Hausaufgaben liegt auch im Verantwortungsbereich der Eltern.

  • Schüler planen ein tägliches Zeitpensum für Hausaufgaben, Wiederholung und Unterrichtsvorbereitung fest ein. Die Eltern unterstützen sie dabei.

  • Lehrer tragen die realistisch geschätzten Hausaufgabenzeiten ins Klassenbuch ein und informieren die Schüler darüber. Schüler geben dem Lehrer Feedback über die tatsächlich benötigte Zeit und besondere Belastungen.

Zusätzliche Festlegungen der Lehrerkonferenz

  • In den Jahrgangsstufen 5-6 sollten an Tagen ohne Nachmittagsunterricht max. zwei Stunden angesetzt werden.
  • In der Unter- und Mittelstufe werden an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht keine schriftlichen Hausaufgaben auf den nächsten Schultag aufgegeben. Dies gilt auch für verpflichtenden Intensivierungsunterricht.
  • Hausaufgaben können auch gestellt werden:
    • vor Schulaufgaben
    • über das Wochenende (z. B. Freitagnachmittag, Samstag)
  • Die Jahrgangsstufen 5-10 führen Hausaufgabenhefte.

  • Schriftliche Hausaufgaben werden in erster Linie in den Kernfächern erteilt, in den Vorrückungsfächern sollen sie eine Ausnahme darstellen.

  • Die Hausaufgaben werden in den Klassenbüchern zuverlässig mit Zeitangabe eingetragen.

  • Die Koordinierung der Hausaufgaben in den Jahrgangsstufen 5-10 obliegt den einzelnen Fachlehrkräften. Sie sind gehalten, die Gesamtbelastung an Hand des Hausaufgabenheftes in Blick zu nehmen. Der Klassenleiter tritt nur in problematischen Situationen in Aktion. Die Fachlehrkräfte sollen den Koordinationsvorschlägen des Klassenleiters/der Klassenleiterin aufgeschlossen gegenüber stehen.

  • Schüler, die keine Hausaufgaben anfertigen, haben die entsprechenden pädagogischen Konsequenzen zu tragen (z. B. Wiederholung der HA, Nacharbeit, …)

System zum Umgang mit vergessenen Hausaufgaben (Jgst. 5-8)

Bei vergessenen Hausaufgaben gilt in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 an unserer Schule folgendes Procedere: Jede vergessene Hausaufgabe wird im Klassenbuch in eine Liste eingetragen. Es wird dokumentiert, an welchen Tagen und in welchem Fach ein Schüler seine Hausaufgaben gar nicht bzw. nur unvollständig erledigt hat.

Häufen sich die vergessenen Hausaufgaben, erhält der Schüler einen Hinweis: In einem Brief, der an die Erziehungsberechtigten gerichtet ist, wird darauf hingewiesen, dass der Schüler seine häusliche Vorbereitung verbessern muss. Nach wie vielen fehlenden Hausaufgaben der Schüler den Hinweis erhält, hängt von dem Zeitraum ab, in dem die Versäumnisse stattfinden. Der Schüler bekommt einen Hinweis, wenn er jeweils vom Schuljahresbeginn bis zu den Herbstferien 5 Einträge oder bis zu den Weihnachtsferien 8 Einträge oder bis zu den Osterferien 11 Einträge erhalten hat. Darüber hinaus kann er auch schon nach weniger Einträgen einen Brief erhalten, nämlich dann, wenn die Hausaufgaben dreimal im gleichen Fach fehlen.

Sollte der Schüler nach dem Hinweis erneut 5 Mal (oder 3 Mal im gleichen Fach) seine Hausaufgaben nicht vollständig vorzeigen können, so erhält er eine erste Nacharbeit. Zu dieser muss der Schüler am Nachmittag in die Schule kommen und zusätzliche Aufgaben bearbeiten.

Der Schüler erhält eine zweite Nacharbeit, wenn nach der ersten Nacharbeit erneut 5 Einträge (oder drei im gleichen Fach) folgen.

Sollten die Hausaufgaben weiterhin vergessen werden, werden die Maßnahmen verschärft: Der Schüler erhält einen Verweis und es folgen Gespräche mit dem Direktorat im Beisein der Erziehungsberechtigten. Die weitergehenden Maßnahmen werden dann im Einzelfall entschieden.