Beratungslehrkraft

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

als Beratungslehrerin bin ich sowohl für allgemeine Informationen als auch für Einzelberatungen von Eltern, Schülerinnen und Schülern zuständig, besonders bei Fragen zur Schullaufbahn sowie zu Lern- und Leistungsschwierigkeiten:

  • Wie können Stärken und Ressourcen (auch) in der Schule (besser) genutzt werden?
  • Stimmen die Fähigkeiten des Einzelnen und das Anforderungsprofil des Gymnasiums überein?
  • Welche Ausbildungsrichtung – naturwissenschaftlich-technologisch oder sprachlich – und Kurse bieten sich an?
  • Welche Lern- und Arbeitstechniken können zu schulischem Erfolg führen?
  • Wie kann v.a. in der Mittelstufe motiviertes und selbstständiges Lernen gelingen – in der Schule und zu Hause?
  • In welcher Weise beeinflussen Konflikte in der Klasse, Familie oder im Freundeskreis den Schulalltag?
  • Wann ist freiwilliges Wiederholen sinnvoll?
  • In welchem Fall steht ein Übertritt an die Realschule, FOS oder ins Berufsleben an?
  • Wie lauten die schulrechtlichen Vorgaben, wie Höchstausbildungsdauer oder Vorrückungserlaubnis (auf Probe)?
  • Auf welchem Weg können Abschlüsse erworben werden – am Gymnasium oder als externe Teilnehmerin bzw. externer Teilnehmer am Qualifizierenden Mittelschulabschluss?

Gemeinsam erarbeiten wir Antworten und Lösungen, die in Ihrer bzw. Eurer individuellen Situation weiterhelfen können! Fragen Sie bitte via schulberatung@gymnasium-kirchheim.de einen Beratungstermin an - idealerweise mit Namen und Klasse des Kindes, wann Sie telefonisch zu erreichen sind, und, falls möglich, Beratungsanlass. Ich nehme dann zeitnah Kontakt mit Ihnen auf, um Sie zu beraten oder gegebenenfalls einen persönlichen Beratungstermin (mit Ihrem Kind) zu vereinbaren. Ich freue mich auf gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und Euch ein erfolgreiches und glückliches Schuljahr!

Informationen zur Schullaufbahn

Externe Teilnahme am Qualifizierenden Mittelschulabschluss

Wer kann teilnehmen?

Prinzipiell jede Schülerin und jeder Schüler, der 9. Jahrgangsstufe.

Wann ist eine Teilnahme sinnvoll?

Falls (ein Schüler die 8., 9. oder 10. Jahrgangsstufe wiederholt (hat) und) der aktuelle Leistungsstand befürchten lässt, dass der Schüler das Klassenziel (wieder) nicht erreicht. Ziel ist dann ein sicherer Abschluss um danach eine Berufsausbildungzu beginnen bzw. die Schullaufbahn z.B. am M-Zweig der Mittelschule (10. Klasse) fortzusetzen.

Hinweis:

Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer gehen „auf Nummer sicher“ und versuchen, „Quali“ UND Klassenziel zu erreichen. Dieser Doppelbelastung sollte man sich bewusst sein: Für den Quali ist eine gesonderte Vorbereitung nötig. Zwar sind die Erfolgsaussichten für Gymnasiasten hoch, allerdings der Stoff z.B. in Mathematik ein gänzlich anderer.

Wann und wie melde ich mich an?

  1. Falls ein zusätzlicher Brief zum Zwischenzeugnis die Teilnahme am Quali empfiehlt (= Schulempfehlung!) Dort finden Sie weitere Informationen.
  2. Weitere zentrale Informationen finden sich auf der Website der zuständigen Mittelschule (i.d.R. Kirchheim). Anmeldeschluss ist der 1. März.

Wann, wo, wie und welcher Stoff wird geprüft?

Informiert euch konkret auf der Website bzw. bei der Anmeldung an der Mittelschule (Kirchheim) – nach Terminen, Abläufen und Lernskripten!

Wege mit und zum Mittleren Schulabschluss (MSA)

Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie und euch über folgende (alternative) Wege mit und zum Mittleren Schulabschluss informieren:

  1. Gymnasiasten, die das Klassenziel der 10. Jahrgangsstufe erreichen, erhalten mit der Vorrückungserlaubnis in die 11. Jahrgangsstufe den Mittleren Schulabschluss (MSA). Für einen Übertritt an die Fachoberschule (FOS) ist kein bestimmter Notendurchschnitt erforderlich. (Der reguläre Anmeldeschluss ist dort der 1. März, Nachmeldungen im Sommer sind je nach Ort und Ausbildungsrichtung möglich.)
  2. Schülern mit 1x Note 6 bzw. 2x Note 5 in Vorrückungsfächern des Jahreszeugnisses kann in der 10. Jahrgangsstufe Notenausgleich gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist die Note 1 in einem oder Note 2 in zwei Vorrückungsfächern, wobei Kernfächer nur mit Kernfächern ausgeglichen werden können. Notenausgleich ist auch bei mindestens 3 x Note 3 in den Kernfächern möglich.
  3. Schüler der 10. Jahrgangsstufe, denen auf Grund der Notenkonstellation 1x Note 6 oder 2x Note 5 in den Vorrückungsfächern (darunter nur ein Kernfach!) das Vorrücken auf Probe in die 11. Jahrgangsstufe gestattet wird, erlangen erst mit dem Bestehen der Probezeit zum Ende des Ausbildungsabschnitts 11/1 (1. Halbjahr) einen MSA.
  4. Schüler der 10. Jahrgangsstufe, die das Klassenziel nicht erreichen und dabei in den Vorrückungsfächern höchstens 2x Note 5 oder 1x Note 6 erhalten, können im Anschluss an die 10. Jahrgangsstufe die Besondere Prüfung ablegen und somit ebenfalls einen MSA erwerben. Die BP findet am Ende der Sommerferien am Gymnasium statt in Form dreier schriftlicher Prüfungen in Deutsch, Mathematik sowie der ersten oder zweiten Fremdsprache. Die BP gilt als bestanden mit mindestens 3x Note 4 oder den Noten 3, 4 und 5. Das Bestehen der Prüfung berechtigt bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,33 zum Eintritt in die 11. Klasse der FOS, nicht aber in die gymnasiale Qualifikationsphase! Ein Wiederholen der BP ist nur einmal möglich, wenn die 10. erfolglos wiederholt wurde und das o.g. Notenbild im Jahreszeugnis erneut zutrifft. (Die Anmeldung zur BP muss bis spätestens eine Woche nach Erhalt des Jahreszeugnisses erfolgen.)

Für weitere Informationen, Rückfragen sowie ein individuelles Beratungsgespräch stehe ich Ihnen und euch in Kooperation mit dem Klassenleiter gern zur Verfügung! Hinterlassen Sie hierfür eine Nachricht im Sekretariat oder kontaktieren Sie mich per Email (schulberatung@gymnasium-kirchheim.de).

OStRin Christina Suhl, Beratungslehrerin