Nutzung digitaler Speichermedien

Die Nutzung von Mobilfunktelefonen und SmartWatches sowie anderen digitalen Speichermedien ist – wie im BayEUG Art. 56, Abs. 5 beschrieben – auf dem Schulgelände prinzipiell verboten. Im Rahmen der Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten (siehe BayEUG Art. 74) wurden die in diesem Anhang beschriebenen Regelungen und Ausnahmen am 13. September 2022 im Schulforum beschlossen.

Selbst mitgebrachte digitale Endgeräte müssen mit ausreichend aufgeladenem Akku mitgebracht werden, sodass ein Laden in der Schule und somit Stolperfallen möglichst vermieden wird. ECheckpflichtige Geräte (230V-Kabel, Netzteile etc.) müssen ein aktuell gültiges ECheckSiegel vorweisen.

Auf Verlangen der Lehrkraft hin müssen geöffnete Fenster bzw. genutzte Inhalte vorgezeigt werden, um sicherzustellen, dass die hier aufgeführten Regeln eingehalten werden.
Außerhalb der unten genannten Nutzungsmöglichkeiten müssen Smartphones und Smartwatches grundsätzlich ausgeschaltet oder im Flugmodus sein. Im Zweifelsfall muss die Schülerin/der Schüler der Lehrkraft vorzeigen, dass das Handy bzw. die Smartwatch ausgeschaltet oder im Flugmodus ist.

Beim Toilettengang während des Unterrichts müssen Smartphones auf dem Tisch der Lehrkraft abgelegt werden.

Während Prüfungen dürfen keine Armbanduhren (Smartwatches, Fitnesstracker, analoge Uhren) getragen werden. Das Tragen einer Armbanduhr in Prüfungen kann als Unterschleif gewertet werden.
Auf Exkursionen, Schulfahrten, etc. können durch die verantwortlichen Lehrkräfte gesonderte Regelungen getroffen werden.

Von Seiten der Schule gibt es keinen Versicherungsschutz gegen Diebstahl, Verlust, Beschädigungen, etc. an eigenen digitalen Endgeräten.

Die Nutzung privater Endgeräte ist erlaubt, wenn für die jeweilige Jahrgangsstufe die folgenden grün hinterlegte Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

Bei Verstoß gegen die Regeln zur Verwendung privater Endgeräte in- und außerhalb des Unter-richts werden die folgenden Maßnahmen ergriffen:

  • Abnahme des Geräts bis zum Ende des Schultags; Abholung im Sekretariat durch Schülerin oder Schüler
  • Abnahme des Geräts bis zum Ende des Schultags; Abholung im Sekretariat durch Eltern (alternativ Abholung durch Schülerin oder Schüler mit Zustimmung durch Eltern)
  • Abnahme des Geräts bis zum Ende des Schultags; Verweis, ggf. Verweisgespräch