Nutzung digitaler Speichermedien

Tablets

  • Die Nutzung von privaten Tablets, Convertibles und Laptops ist – ab der Jahrgangsstufe 7 und vor allem im Rahmen des Programms Digitale Schule der Zukunft – zu unterrichtlichen/schulischen Zwecken erlaubt.
  • Selbst mitgebrachte digitale Endgeräte müssen mit ausreichend aufgeladenem Akku mitgebracht werden, sodass ein Laden in der Schule und somit Stolperfallen möglichst vermieden wird. ECheckpflichtige Geräte (230V-Kabel, Netzteile etc.) müssen ein aktuell gültiges ECheckSiegel vorweisen.
  • Auf Verlangen der Lehrkraft hin müssen geöffnete Fenster bzw. genutzte Inhalte vorgezeigt werden, um sicherzustellen, dass die hier aufgeführten Regeln eingehalten werden.
  • Von Seiten der Schule gibt es keinen Versicherungsschutz gegen Diebstahl, Verlust, Beschädigungen, etc. an eigenen digitalen Endgeräten.

 

Smartphones/Smartwatches/Smartglasses

Grundsätzliche Regelung

Die Nutzung von Mobilfunktelefonen und Smartwatches sowie anderen digitalen Speichermedien ist wie im
BayEUG Art. 56, Abs. 5 beschrieben auf dem Schulgelände prinzipiell verboten. Smartphones und Kopfhörer sind daher auf dem Schulgelände immer abgeschaltet und zu keiner Zeit sichtbar. Im Rahmen der Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten (siehe BayEUG Art. 74) wurde am 25. Juni 2026 im Schulforum folgende Ausnahme zu dieser Regelung beschlossen.

Ab der Oberstufe (Jgst. 11) ist die Nutzung von Smartphones und Smartwatches zur Kommunikation und zum Musikhören mit Kopfhörer im Oberstufenbereich (4. Stockwerk) während Freistunden, Eigenarbeitsstunden und in den Pausen erlaubt.

 

Weitere Regelungen

  • Beim Toilettengang während des Unterrichts werden Smartphones auf dem Tisch der Lehrkraft abgelegt.
  • In Prüfungen sind neben Smartphones und Kopfhörern auch Armbanduhren (Smartwatches, Fitnesstracker, analoge Uhren) und Smartglasses nicht erlaubt. Das Tragen von Armbanduhren oder Smartglasses in Prüfungen kann als Unterschleif gewertet werden.
  • Auf Exkursionen, Schulfahrten, etc. können durch die verantwortlichen Lehrkräfte gesonderte Regelungen getroffen werden.

 

Unterstützungsmaßnahmen

Zwei Säulen unterstützenunsere Schülerinnen und Schüler bei der Umsetzung der Regelungen.

  • Medienpädagogische Begleitung
  • Verpflichtende Verwendung von Handytaschen auf dem Schulgelände

 

Maßnahmen bei Verstößen gegen die vereinbarten Regelungen

  • Abnahme des Geräts bis zum Ende des Schultags; Abholung im Sekretariat durch Schülerin oder Schüler
  • Abnahme des Geräts bis zum Ende des Schultags; Abholung im Sekretariat durch Eltern (alternativ Abholung durch Schülerin oder Schüler mit Zustimmung durch Eltern)
  • Abnahme des Geräts bis zum Ende des Schultags; Verweis, ggf. Verweisgespräch

Nutzungsordnung zur Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur

Hier finden Sie die Nutzungsordnung zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen inklusive der Regelungen zur privaten Handynutzung sowie der Grundregeln in 1:1-Klassen.