Pädagogische Maßnahmen

Grundlage unserer erzieherischen Maßnahmen ist neben dem BayEUG, der BaySchO und der GSO unsere Schulvereinbarung. Der darin formulierte Werte- und Normenkonsens wurde von Schülern, Eltern und Lehrern gemeinsam erarbeitet.

Jede erzieherische und disziplinarische Maßnahme ist immer eine Situationsentscheidung der jeweiligen Lehrkraft, die die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. Eine Abgrenzung zwischen den verschiedenen Maßnahmen ist deshalb nicht immer eindeutig vorgegeben. Meistens wird natürlich den formalen Maßnahmen eine Ermahnung vorausgehen.

1. Gelbe Karte

Eine gelbe Karte ist als Maßnahme zur Ahndung leichter Vergehen gedacht, zum Beispiel wegen:

  • wiederholtem Schwätzen im Unterricht
  • wiederholtem Zwischenrufen ohne Meldung
  • fortwährender Unaufmerksamkeit
  • verspätetem Erscheinen zum Unterricht

Es gilt folgendes Procedere:

  1. Das Erteilen einer gelben Karte muss der Schülerin bzw. dem Schüler klar mitgeteilt werden.
  2. Datum und Begründung der gelben Karte werden vermerkt.
  3. Im Regelfall führt die dritte gelbe Karte innerhalb von drei Monaten zum Verweis.

2. Auszeit

Die Auszeit ist als Maßnahme bei unerträglichem Verhalten einer Schülerin oder eines Schülers während des Unterrichts gegenüber der Lehrkraft oder seinen Mitschülerinnen und Mitschülern gedacht

Auszeit wegen z.B.…

  • dauerhaftem Schwätzen trotz Ermahnung
  • Störung von Mitschülerinnen und Mitschülern an der Mitarbeit
  • Belastung der Unterrichtssituation
  • provokativem Verhalten zur Störung eines produktiven Unterrichtsverlaufs

Folgendes Prozedere soll beim Erteilen einer Auszeit gelten:

  1. Die Lehrkraft schickt die Schülerin oder den Schüler mit einem Auszeit-Laufzettel ins Sekretariat.
  2. Ankunft im Sekretariat: Mitarbeitende des Sekretariats Reflexionsbögen aus und schicken die Schülerin oder de Schüler zum Arbeitsplatz oder suchen geeigneten Gesprächspartner
  3. Ankunft am Arbeitsplatz und Bearbeitung des Auftrags oder Ankunft beim Gesprächspartner (Vermerk auf dem Laufzettel)
  4. Rückmeldung im Sekretariat: am Ende der Unterrichtsstunde und Abgabe der Unterlagen und des Laufzettels
  5. Die Lehrkraft, die die Schülerin oder den Schüler in die Auszeit geschickt hat, trägt diesen ins Logbuch ein.
  6. Nach der dritten Auszeit bzw. als Summe aus Auszeit und gelben Karten soll nach Absprache mit den anderen Lehrkräften, die die Schülerin oder den Schüler in die Auszeit geschickt haben, im Allgemeinen ein Verweis erteilt werden. Die Jugendsozialarbeit überprüft den Ordner mit den Auszeiten.

3. Verweis

Ein Verweis wird z.B. erteilt wegen:

  • massiver wiederholter Störung des Unterrichts
  • bewusster Missachtung einer Anordnung einer Lehrkraft
  • bewusster Täuschung der Lehrkraft
  • Fremdbeschäftigung (auch Handynutzung) im Unterricht
  • Gefährdung von Mitschülern/Lehrern
  • physischer Gewalt gegen eine Lehrkraft / einen Mitschüler
  • Belästigung eines Mitschülers/von Mitschülern
  • Beleidigung eines Mitschülers/eines Lehrers
  • bewusster Sachbeschädigung
  • (bewusster) Verschmutzung eines Zimmers/ des Schulgebäudes/ Schulgeländes
  • unerlaubtem Entfernen vom Schulgelände
  • unentschuldigtem Fehlen
  • Verstoß gegen die Schulvereinbarung, die GSO oder das BayEUG
  • wiederholter Nichterfüllung schulischer Pflichten (auch anstelle der anstehenden dritten Nacharbeit wegen nicht gemachter Hausaufgaben - vgl. Hausaufgabenkonzept)

Es gilt folgendes Prozedere:

  1. Verweise werden nur auf Grund von oben genannten Sachverhalten gegeben. Die Ausstellung wird schriftlich dokumentiert.
  2. Mit dem zweiten Verweis lädt der Klassleiter die Eltern im Regelfall zu einem Verweisgespräch ein. Dieses wird geführt von der betroffenen Lehrkraft, dem Klassenleiter und einem Mitglied des Direktorats auf der einen Seite und dem betroffenen Schüler und einem Elternteil / den Eltern oder Erziehungsberechtigten auf der andren Seite. Sollte zwischen den beiden Verweisen ein langer zeitlicher Abstand bestehen und/oder ein eher geringes Vergehen zu dem zweiten Verweis geführt haben, so reicht nach Absprache mit der Schulleitung eine telefonische Klärung mit den Eltern.
  3. Der dritte Verweis ist im Regelfall ein verschärfter Verweis, der nach Rücksprache mit der Schulleitung erteilt wird.

Folgende Maßnahmen erfolgen nach dem Ausstellen eines verschärften Verweises:

  1. Der Schüler wird für mehrere Tage vom Unterricht ausgeschlossen und gegebenenfalls in eine Parallelklasse versetzt.
  2. Der Disziplinarausschuss tagt und entscheidet über eine eventuelle Androhung auf Entlassung.
  3. Der Schüler wird von der Schule verwiesen.