Beraten
Die Beratung von Eltern und Schülern gehört zu den Erziehungsaufgaben der Schule (Art. 78 BayEUG.). Sie ist freiwillig, vertraulich und kostenlos und soll Eltern und Schülern helfen, die den erkennbaren Fähigkeiten und der inneren Berufung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten. Erhöhte Anforderungen an Schule und Lehrkräfte machen ein qualifiziertes Beratungsteam nötig. Grundvoraussetzung für das Gelingen dieser Arbeit sind der Kontakt und die enge Zusammenarbeit von Schule, Eltern und Schülern sowie weiteren Einrichtungen des Gemeinwesens.
Bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, schulischen und sozialen Konflikten hilft eine umfassend informativ-pädagogische, pädagogisch-psychologische sowie sozialpädagogische Beratung der Schüler und Erziehungsberechtigen.