Handy-/SmartWatch-Nutzung am GyKi ab 2015/2016
Nach Beschlüssen des Schulforums vom 22. Juni 2015 und vom 24. Februar 2016 gilt an unserer Schule ab sofort folgende Regelung:
Regelung
Die Nutzung von Mobilfunktelefonen und SmartWatches ist – wie im BayEUG Art. 56, Abs. 5 beschrieben – auf dem Schulgelände verboten. Im Rahmen der Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten (siehe BayEUG Art. 74) wurden die folgenden Regelungen und Ausnahmen besprochen und im Schulforum beschlossen:
Mobiltelefone und SmartWatches müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein. SmartWatches dürfen nicht getragen werden. Da es nicht gewünscht ist, dass LehrerInnen Schülergeräte bedienen, gilt ein Mobiltelefon als eingeschaltet, wenn der/die SchülerIn einen Kopfhörer o. Ä. trägt. Sind die o. g. Geräte in einer Prüfung in Griffweite, d. h. nicht im Schulranzen verstaut, ist dies als Unterschleif zu werten.
Schüler*innen der Q11 und Q12 ist die Nutzung ihres Mobiltelefons im Oberstufenraum und zusätzlich ab 13.00 Uhr außerhalb des Unterrichts auch im 2. Erweiterungsbau gestattet.
Schüler*innen der Tabletklassen in den Jgst. 8, 9 und 10 dürfen ihre Tablets nach 13 Uhr im Bereich der Cafeteria und der Aula zu schulischen Zwecken benutzen.
Schüler*innen der Oberstufe, die in der Mittelstufe in einer Tabletklasse waren, dürfen ihr Tablet im Unterricht als Heftersatz verwenden. Die Nutzungsordnung für Tablets hat weiterhin Gültigkeit.
Sanktionierung
Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis 10, die mit eingeschaltetem Mobilfunktelefon angetroffen werden, wird das Gerät abgenommen und ins Sekretariat gebracht. Ebenso wird mit Schüler*innen der Jahrgangsstufen Q11 und Q12 verfahren, die ihr Mobilfunktelefon nicht in den angegebenen Bereichen oder/und Zeiten nutzen. Unbenommen hiervon bleibt, dass die unerlaubte Handynutzung im Unterricht als Fremdbeschäftigung bewertet wird und mit einem Verweis belegt werden kann.
- Abnahme: Eintragung in Klassenordner, Abholung des Handys am Ende des Schultags durch SchülerIn
- Abnahme: Eintragung in Klassenordner, Abholung des Handys am Ende des Schultags durch Eltern (ggf. auch Erlaubnis per Fax, E-Mail oder Telefon)
- Abnahme: Eintragung in Klassenordner, Verweis (ggf. Eskalation laut päd. Konsens)
Erläuterungen
Von dieser Regelung unbeeinflusst bleibt, dass LehrerInnen die Nutzung des Mobilfunktelefons zu Unterrichtszwecken oder in begründeten Ausnahmefällen für einen begrenzten Zeitraum genehmigen können. Ebenso können die SchülerInnen ihre Mobilfunktelefone nach Verlassen des Schulgeländes nutzen (siehe gesonderte Regelung zum Verlassen des Schulgeländes).
Die LehrerInnen weisen zudem vor Schulaufgaben oder Abiturprüfungen die SchülerInnen nochmals auf die Regelung hin und fordern sie auf, Mobiltelefone und SmartWatches auszuschalten und im Schulranzen zu verstauen – falls noch nicht geschehen.