Leistungsnachweise
§ 21 GSO: Leistungsnachweise
- (1) Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben. (2) Kleine Leistungsnachweise sind schriftliche, mündliche und praktische Leistungen nach Maßgabe des § 23 GSO
§ 22 GSO: Große Leistungsnachweise
- (2) Pro Fach kann (höchstens) eine Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise ersetzt werden.
Große Leistungsnachweise
Gemäß § 22 Abs. 2 GSO ergeben sich folgende Zahlen für die großen Leistungsnachweise (Schulaufgaben, Kurzarbeiten):
Deutsch
Jgst. 5 - 7: | 4 |
Jgst. 8: | 3 + 1 Debatte |
Jgst. 9: | 4 |
Jgst. 10: | 3 |
Englisch (1. Fremdsprache)
Jgst. 5: | 4 |
Jgst. 6: | 3 + 1 mündliche Schulaufgabe |
Jgst. 7: | 4 |
Jgst. 8: | 2 + 1 Projektschulaufgabe |
Jgst. 9: | 3 |
Jgst. 10: | 2 + 1 mündliche Schulaufgabe |
Französisch (2. Fremdsprache)
Jgst. 6: | 4 |
Jgst. 7 und 8: | 3 + 1 mündliche Schulaufgabe |
Jgst. 9: | 2 + 1 Projektschulaugabe |
Jgst. 10: | 2 + 1 mündliche Schulaufgabe |
Französisch (3. Fremdsprache)
Jgst. 8: | 4 |
Jgst. 9 und 10: | 3 + 1 mündliche Schulaufgabe |
Latein
Jgst. 6: | 4 + 2 Wortschatztests |
Jgst. 7 und 8: | 3 + 2 Wortschatztests |
Jgst. 9: | 3e |
Jgst. 10: | 2 + 1 Portfolioschulaufgabe |
Mathematik
Jgst. 5 - 7: | 3 + 1 gemeinsame Grundwissensschulaufgabe |
Jgst. 8: | 3 |
Jgst. 9: | 4 |
Jgst. 10: | 3 |
Physik
Jgst. 8 - 10 | 2 |
Chemie
Jgst. 8 (NTG): | 2 |
Jgst. 9 und 10 (NTG): | 2 |
Jgst. 9 und 10 (SG): | 2 Kurzarbeiten |
Kleine Leistungsnachweise
§ 23 GSO: kleine Leistungsnachweise:
- (1) Mündliche Leistungsnachweise sind insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate.
- (2) Schriftliche Leistungsnachweise sind insbesondere Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte.
Es kommen weitere Formen kleiner schriftlicher Leistungsnachweise in Frage, z.B.:
- Kurztests
- Portfolioarbeiten
- Projektarbeiten
- Schriftliche Unterrichtsbeiträge
- Dokumentation selbständiger Arbeit
- Individualisierte Leistungsnachweise (z.B. im Zusammenhang mit Wochenplanarbeit)
Modusmaßnahmen im Fach Französisch
Für Jahrgangsstufe 6 (F2) und Jahrgangsstufe 8 (F3) gilt:
Die vier Schulaufgaben bleiben erhalten, können jedoch inhaltlich etwas kürzer gestaltet werden (z.B. zweiteilig statt dreiteilig).
Pro Halbjahr werden mindestens vier kleine Leistungsnachweise gefordert. Der Schwerpunkt sollte dabei auf der mündlichen Leistungserhebung liegen.
Bei der Bildung der Jahresfortgangsnote werden die großen und kleinen Leistungsnachweise 1 : 1 gewichtet.
Modusmaßnahme im Fach Deutsch
Die Fachschaft Deutsch am Gymnasium Kirchheim hat sich schon seit vielen Jahren die Weiterentwicklung dieses so zentralen – und wunderschönen – Fachs auf die Fahnen geschrieben. Im Bereich der Schulentwicklung mit viel Erfahrung ausgestattet und mit der so wichtigen vertrauensvollen Unterstützung durch die Schulleitung haben wir im Rahmen unseres Modus-Status’ ein Schreibprogramm entwickelt, das in besonderem Maße die Unterscheidung von Lern- und Leistungsbereich (nach Prof. Leisen) in den Mittelpunkt stellt.
Um den Lernbereich deutlich zu stärken, haben wir, nach dem Motto „Nicht alles, was geübt wird, muss auch abgeprüft werden“, in einigen Jahrgangsstufen die Schulaufgabenzahl von vier auf drei reduziert. (Da diese – vom Kultusministerium selbstverständlich abgesegnete – Maßnahme sukzessive umgesetzt wird, informieren die Deutschlehrer ihre Schüler*innen am Anfang jedes Schuljahres genau darüber, was in der entsprechenden Jahrgangsstufe zu leisten ist.) Wichtig dabei ist, dass keine Schreibform wegfällt, sondern nur Dopplungen vermieden werden, so dass Freiräume entstehen, die wir der Schreiberziehung im Lernbereich widmen.
Ergänzt wird das Schreibprogramm durch unsere Lese-Schreib-Leiter, die sicherstellt, dass in jeder Jahrgangsstufe ein zusätzliches Projekt durchgeführt wird, das diese zentralen Kompetenzen gezielt fördert – und auch Spaß machen soll. Nähere Informationen zur Lese-Schreib-Leiter können Sie der folgenden Abbildung entnehmen:
